WAS SIND DIE MITGLIEDSCHAFTSVORAUSSETZUNGEN?

Unternehmer und Fachkräfte, die über die Geschäftsfähigkeit verfügen, die Ziele und Grundsätze des Vereins akzeptieren und bereit sind, in diesem Sinne zu arbeiten, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen und offiziell gewerblich tätig sind, haben das Recht, Mitglied dieses Vereins zu werden. Ausländische natürliche Personen müssen jedoch zusätzlich über ein Aufenthaltsrecht in der Türkei verfügen, um Mitglied werden zu können.

Der Mitgliedschaftsantrag, der beim Vereinsvorstand eingereicht wird, wird vom Vorstand entweder angenommen oder abgelehnt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Wird der Antrag angenommen, wird die Mitgliedschaft in das dafür vorgesehene Register eingetragen.

Ordentliche Mitglieder des Vereins sind Firmeninhaber oder Fachkräfte, die auf ihren Antrag hin vom Vorstand als Mitglieder aufgenommen werden.

Für die Mitgliedschaft von Firmeninhabern oder Gesellschaftern müssen im Online-Vorantragsformular die persönlichen Angaben sowie die Firmendaten vollständig ausgefüllt werden. Zudem müssen zwei Referenzen von bestehenden MÜSIAD-Mitgliedern angegeben werden. Ohne Referenzen kann der Vorantrag nicht abgeschlossen werden.

Nach dem Online-Vorantrag wird ein Termin mit den offiziellen Firmeninhabern oder Gesellschaftern vereinbart. Im Anschluss erfolgt ein Besuch am Firmensitz, bei dem das Antragsformular ausgefüllt werden muss. Zusammen mit dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen: ein biometrisches Passfoto, ein Personalausweis, ein Führungszeugnis, eine Steuernummer, ein Findeks-Bericht und die Gewerbeanmeldung bzw. Tätigkeitsnachweise.

Von Fachkräften wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen ein Beschluss des Unternehmensvorstands verlangt, der die Zustimmung zur Mitgliedschaft im Verein bestätigt.